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SCHULORDNUNG / HAUSORDNUNG

Hier finden Sie die aktuelle Schulordnung.


Die Schule ist ein Ort des Lernens, der Begegnung und des Miteinanders von Lehrern, Schülern, Schulangestellten und Eltern

Diese Hausordnung wurde von Schülern, Lehrern und Eltern gemeinsam vereinbart, um optimale Lern- und Lehrbedingungen zu sichern, die Gesundheit von Schülern und Lehrern zu schützen und materielle Werte zu bewahren.

Sie soll einen Beitrag leisten, ein Schulklima zu schaffen, das von gegenseitiger Wertschätzung, Hilfsbereitschaft und Toleranz geprägt ist.

 

  1. Grundsätze
    1. Die Schule wird um 7.10 Uhr geöffnet. Sie bleibt während der Unterrichtszeit verschlossen.
    2. Fahrräder werden im gekennzeichneten Bereich abgestellt. Sie sind vom Eigentümer gegen Diebstahl zu sichern.
    3. Das Rauchen ist im Schulgebäude, in der Turnhalle und im gesamtenSchulgelände untersagt.
    4. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen jeglicher Art (z. B. Messer  u. a. ist verboten.
      Während der Zeit von 7.15 Uhr bis zum Ende der jeweils letzten Unterrichtsstunde ist die Benutzung von Mobiltelefonen nicht erlaubt.
    5. Das Ausüben verbaler und körperlicher Gewalt gegen andere wird nichtgeduldet.
    6. Ton-, Bild- oder Videoaufzeichnungen im Schulhaus bzw. im Schulgelände bedürfen der Genehmigung durch den Schulleiter. Ebenfalls der Genehmigung bedarf das Aufhängen von Plakaten, Informationsmaterial u. ä. im Schulhaus durch nicht autorisierte Personen.
    7. Schulgebäude, Mobiliar und Arbeitsmittel sind schonend zu behandeln. Nutzer sind verpflichtet, pfleglich mit Schuleigentum umzugehen.
      Bei fahrlässiger bzw. mutwilliger Beschädigung von Schuleigentum ist Schadenersatz zu leisten. Festgestellte Schäden sind unverzüglich dem Lehrer oder im Sekretariat zu melden.
    8. Für Wertgegenstände, die nicht zur Erfüllung schulischer Vorhaben dienen, gibt es keine Haftung seitens der Schule. Von der Haftung sind auch die nach Unterrichtsschluss im Eingangsbereich abgestellten Skier ausgeschlossen. Sportbeutel und persönliche Gegenstände sind an den festgelegten Standorten aufzubewahren.
      Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben.
    9. Das Verlassen des Schulgebäudes während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist nicht erlaubt.
      Unterrichtswege zur Sporthalle und Unterrichtsgänge bleiben von dieser Regel ausgeschlossen.
    10. Gäste melden sich im Sekretariat an. Lehrkräfte und Mitarbeiter sind angehalten, die Aufenthaltsberechtigung von schulfremden Personen zu überprüfen und unter Umständen diese zum Verlassen des Schulgebäudes aufzufordern.
       
  2. Unterricht und Pausen
    1. Der Unterricht beginnt pünktlich 7.30 Uhr. Die Zeit nach dem Vorklingeln (7.25 Uhr) dient der individuellen Vorbereitung auf den Unterricht. Alle Geräte (Handy, MP3Player u. ä. ) befinden sich ausgeschaltet  in der Schultasche.
    2. In der Unterrichtszeit ist im Schulhaus Ruhe zu wahren.
    3. In den Pausen ist im Schulhaus langsam und rechts zu gehen.
      Zur Hofpause verlassen alle Schüler nach Anweisung des Aufsicht führenden Lehrers das Gebäude.
    4. Der Ordnungsdienst ist zusammen mit dem Fachlehrer verantwortlich, dass der Raum ordnungsgemäß verlassen wird (Tafel säubern, Fenster schließen, grobe Sauberkeit, nach der letzten Stunde Stühle hochstellen,  Beleuchtung ausschalten).

 
Die Hausordnung gilt auch für Personen, die nicht der Schule angehören.
 
Eltern und schulfremde Personen warten auf Schüler im Eingangsbereich.
 
Der Alarmplan der Schule ist Bestandteil der Hausordnung.
 
Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Diese Hausordnung wurde am 11. 05. 2009 durch die Schulkonferenz bestätigt.
 
Sie tritt ab 10. 08. 2009 in Kraft.
 
Barthel

Schulleiter

 

 

 

 

 

Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen
verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.